Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien bereits eine Erhöhung des Mindestlohns vereinbart. Der Mindestlohn wird zum 1.10.2022 auf 12 € pro Stunde erhöht. Seit dem 1.1.2022 gilt ein Mindestlohn von 9,82 € und ab dem 1.7.2022 ein Mindestlohn von 10,45 €.
Anpassung der Mini- und Midi-Job-Grenzen: Der Gesetzgeber passt mit Blick auf den geplanten höheren Mindestlohn auch die Obergrenzen für Mini- und Midi-Jobs an. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sieht die Anhebung der Minijobgrenze von derzeit 450 € auf 520 € vor, bei der Grenze des Midi-Jobs ist eine Erhöhung von 1.300 € auf 1.600 € vorgesehen.
Begründung: Durch die Erhöhung des Mindestlohns bei gleichbleibender Arbeitszeit würden die Arbeitnehmer ihren Versicherungsstatus verlieren, wenn sie bisher die Einkommensgrenzen ausgeschöpft haben. Um der daraus resultierenden Reduzierung der Arbeitszeit entgegenzuwirken, werden die Einkommensgrenzen erhöht. Zudem ist die künftige Dynamisierung der Grenzen beabsichtigt. Demnach werden bei Erhöhung des Mindestlohns mindestens zehn wöchentliche Arbeitsstunden als Minijob möglich sein.